Als Ergänzung zur Beschwerde liess er der Kammer am 24. November 2020 die Bestätigung der Nothilfe des Migrationsdienstes des Kantons Bern zukommen. Am 17. Dezember 2020 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. Das Polizeikommando des Kantons Bern beantragte in seiner Stellungnahme vom 5. Januar 2021, auf die Beschwerde sei unter Kostenfolge nicht einzutreten.