Die Straftatbestände der Verleumdung und der falschen Anschuldigung sind damit klarerweise nicht erfüllt. Lediglich der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass gemäss Berichtsrapport vom 28. September 2020 offenbar keine weiteren Anzeigen zwischen den Parteien bei der Kantonspolizei Bern hängig sind.