4 D.________ hat im Berichtsrapport zum angezeigten Sachverhalt Stellung genommen. Sie führte insbesondere aus, dass die Beschuldigte ihr am 7. April 2020 gemeldet hatte, dass ihr Sohn mit Freunden auf dem Weg vor ihrem Domizil Fussball gespielt hätten, als die Beschwerdeführerin ihnen den Ball weggenommen habe. Dass die Beschuldigte ihr gegenüber anlässlich dieser Meldung zusätzlich etwas von einer Beschimpfung oder Sachbeschädigung angeblich begangen durch die Beschwerdeführerin berichtet haben soll, erwähnte die Polizistin nicht. Sodann führte D.____