Diese gaben an, wonach der Fussball am Vorabend von Frau B.________ ihren Kindern auf dem Weg weggenommen wurde und kein Ball in den Garten von Frau B.________ gekickt wurde. Die vier Fussbälle konnten Frau A.________ und Frau F.________ zurückgegeben werden. Frau A.________ und Frau F.________ wurden aufgefordert, ihre Kinder unter Kontrolle zu haben. Strafanzeige wurde betreffend dem Vorfall vom 07.04.2020 weder von Frau B.________ noch von Frau A.________ eingereicht. Weitere Anzeigen zwischen vorerwähnten Parteien sind bei der Polizei keine pendent.