1. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2020 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland das von der Straf- und Zivilklägerin B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) gegen die Beschuldigte A.________ initiierte Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung und Verleumdung nicht an die Hand. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt C.________, am 18. November 2020 Beschwerde. Sie beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge Nachstehendes: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, vom 26. Oktober 2020, sei aufzuheben.