1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung wird aufgehoben und Rechtsanwältin C.________ wird im Verfahren BM-20-1431 sowie im vorliegenden Beschwerdeverfahren BK 20 478 als amtliche Verteidigerin eingesetzt. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Jugendanwaltschaft oder das urteilende Jugendgericht festgesetzt.