8. Zusammenfassend ist dem Beschwerdeführer gestützt auf Art. 25 Abs. 1 Bst. c JStPO i.V.m. Art. 24 Bst. b JStPO eine amtliche Verteidigung beizuordnen. Seine Beschwerde ist gutzuheissen und die angefochtene Verfügung ist aufzuheben. Antragsgemäss wird Rechtsanwältin C.________ als amtliche Verteidigerin eingesetzt. Die Einsetzung gilt sowohl für das Verfahren BM-20-1431 als auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren.