BK 18 304 vom 16. August 2018 E. 2.3 f.; BK 18 87 vom 13. Juni 2018 E. 5.2 f.). 2.6 Vorliegend handelt es sich jedoch um eine besondere Konstellation, welche dazu führt, dass die Beschwerdekammer in Strafsachen ausnahmsweise auf die Beschwerde eintritt. So erfolgten die Blut- und Urinprobe derart offensichtlich rechtmässig, dass keine weiteren Abklärungen notwendig sind, um dies festzustellen. Den Beschwerdeführer in einer solchen Konstellation zwecks vorgängiger Feststellung, dass die Ergebnisse der Blut- und Urinprobe in die Verfahrensakten Eingang finden können, an die Staatsanwaltschaft zu verweisen, würde einen prozessualen