2 auf die Beschwerde nicht einzutreten. Die Abnahme des Führerausweises ist Teil des Administrativverfahrens. Der Beschwerdeführer hat seine diesbezüglichen Einwände im dortigen Verfahren vorzubringen. 2.4 Zur Beschwerde legitimiert ist jede Partei, die ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung eines Entscheides hat (Art. 382 Abs. 1 StPO). Das Rechtsschutzinteresse bzw. die Beschwer muss im Zeitpunkt des Entscheides über die Beschwerde noch aktuell sein.