Der von der Polizei durchgeführte Atemalkoholtest verlief negativ. Nach erfolgter Rechtsbelehrung gab der Beschwerdeführer gegenüber der Polizei an, am 16. Oktober 2020 0.5g Kokain konsumiert und am 18. Oktober 2020 ungefähr einen Joint Marihuana geraucht zu haben. Der in der Folge durchgeführte Drogenschnelltest fiel positiv auf die Substanzen THC und Kokain aus. Daraufhin verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Blut- und Urinprobe. Diese wurde am 22. Oktober 2020 um 00:55 Uhr bzw. um 01:27 Uhr durchgeführt.