Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 482 vom 27. Januar 2021 E. 2.4). 2.7 Im Sinne einer Ausnahme könnte dann auf eine Beschwerde gegen eine von der Polizei durchgeführte erkennungsdienstliche Erfassung eingetreten werden, wenn diese derart offensichtlich zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, dass keine weiteren Abklärungen notwendig sind, um dies festzustellen (vgl. Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 87 vom 13. Juni 2018 E. 5.4; BK 18 83 vom 21. Juni 2018 E. 5.2).