2018, N. 18 zu Art. 142 StPO; GLESS, in: Basler Kommentar, Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 110 zu Art. 141 StPO; vgl. zum Ganzen: Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 482 vom 27. Januar 2021 E. 2.4). 2.6 Nach Abschluss einer erkennungsdienstlichen Erfassung finden die erkennungsdienstlichen Daten umgehend Eingang in die Verfahrensakten. Sachliche Gründe, weshalb in solchen Fällen nicht wie sonst üblich die Verfahrensleitung über die Entfernung dieser Daten aus den Akten entscheiden sollte, sind keine ersichtlich.