Gleichentags ordnete die Kantonspolizei Bern eine erkennungsdienstliche Erfassung der Beschwerdeführerin (ohne Wagenschleimhautabstrich) an. Die Beschwerdeführerin nahm den Termin für die erkennungsdienstliche Erfassung am 22. Oktober 2020 wahr. Die Urin- und Blutentnahme wurde von der Beschwerdeführerin verweigert. Am 11. November 2020 erhob die Beschwerdeführerin gegen die verfügte Blut- und Urinprobe sowie die erkennungsdienstliche Erfassung Beschwerde.