Mit dem Libero-Abonnement kann sie ihren Arbeitsweg bestreiten, weshalb ein GA nicht notwendig erscheint. 4.7 Insgesamt ergibt sich folgende neue finanzielle Situation des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau: A. Nettoeinkommen pro Monat: IV-Rente des Beschwerdeführers CHF 1’580.00 IV-Rente der Ehefrau CHF 790.00 EL der Ehegatten (inkl. Direktzahlungen an CHF 2’407.00 Krankenversicherung)