6 vollumfänglich ausbezahlt, sondern nur der Differenzbetrag zwischen der Prämienverbilligung und der Prämie. Die Prämienverbilligung wird in der Regel direkt dem Krankenversicherer bezahlt. Dieser vergütet alsdann den Betrag dem Versicherten, indem er die gewährte Verbilligung monatlich von der Prämie abzieht. Da dies vorliegend nicht vollumfänglich erfolgt ist, müssen die Ausgaben für die Krankenkassenprämien nach KVG rechnerisch als Auslagen veranschlagt werden. Insoweit haben die Ehegatten kein Einkommen generiert.