per 13. Juli 2020 über ein solches von CHF 25'810.99. Das Regionalgericht hat den Vermögensfreibetrag auf total CHF 8'000.00 festgesetzt (Betrag der Lebenshaltungskosten der Ehegatten für ca. zwei Monate). Dies erscheint angemessen und wird vom Beschwerdeführer zu Recht nicht in Abrede gestellt. Immerhin war es den Ehegatten trotz IV-Rente und EL möglich, ein Vermögen anzuäufnen und musste dieses im ersten Halbjahr 2020 auch nicht angezehrt werden, sondern konnte vielmehr sogar noch vergrössert werden.