Wer eine unzumutbare Härte geltend macht, ist zur Mitwirkung verpflichtet und trägt die Behauptungs- und Beweislast. Um das Existenzminimum festzustellen, sind detaillierte Unterlagen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen (inkl. definitive Steuererklärung), Angaben zu den Ausgaben (Wohnkosten, Krankenkasse, Versicherungen, Alimente etc.), Fahrzeugen sowie Familien- und/oder Partnerschaftsverhältnissen einzureichen. 4.3