In Bezug auf die Transportkosten könnten nur die notwendigen Kosten angerechnet werden. Insgesamt seien für den Beschwerdeführer Ratenzahlungen von monatlich CHF 600.00 möglich. Zu seinen Gunsten würden monatliche Raten von mindestens CHF 400.00 beantragt, darunter eine höhere Rate, welche mit dem angeäufneten, den Notgroschen übersteigenden Vermögen des Beschwerdeführers zu bezahlen sei.