Alle zwei Jahre müssten ferner das Honorar der Beiständin und die Gebühren Amtshandlung in der Höhe von CHF 4'557.00 beglichen werden. Schliesslich hätten der Beschwerdeführer und seine Ehefrau das Generalabonnement (GA) für Personen mit einem Handicap (CHF 215.00 pro Monat). Dieses sei sinnvoll, da der Beschwerdeführer aufgrund seiner Verurteilung viele Termine in Bern wahrzunehmen habe (Therapeutin, Bewährungshilfe etc.). Weiter würden seine Eltern in J.________(Ortschaft) wohnen und er und seine Ehefrau würden die Kirche D.________ in E.________(Ortschaft) besuchen.