3 EL inkl. Direktzahlungen an die Krankenversicherung. Die Krankheitskosten (richtig: Krankenkassenprämien) würden direkt von der Ausgleichskasse des Kantons Bern an die Krankenkasse überwiesen (2020: CHF 13’080.00). Der Beschwerdeführer und seine Ehefrau würden nur CHF 1'318.00 EL pro Monat ausbezahlt erhalten, zuzüglich CHF 125.00 von der Krankenkasse des Beschwerdeführers (Differenz Prämien und Verbilligung). Betreffend das Vermögen werde auf das Blatt «Erklärung zum Vermögen» der Beiständin C.________ verwiesen.