Es sei von Amtes wegen zu prüfen, ob überhaupt auf die Beschwerde eingetreten werden kann. 2. Falls auf die Beschwerde eingetreten werden kann, seien angemessene Ratenzahlungen festzusetzen, darunter eine höhere Rate, welche mit dem angeäufneten, den Notgroschen übersteigenden Vermögen des Beschuldigten [richtig: Verurteilen] zu bezahlen sei, sowie weitere Raten von mindestens CHF 400.00 pro Monat. 3. Alles unter Kostenfolge.