1. Mit Entscheid vom 2. November 2020 wies das Regionalgericht Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) das Gesuch von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) um Erlass der ihm mit Urteil des Regionalgerichts PEN 19 311 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 21'205.20 ab. Dem Beschwerdeführer wurde demgegenüber eine Ratenzahlung von 23 Raten zu je CHF 900.00 und einer letzten Rate zu CHF 505.20, zahlbar monatlich jeweils auf den Ersten des Monats, erstmals per 1. Dezember 2020, bewilligt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch die Bewährungshelferin B.________, am 9. November 2020 Beschwerde.