6. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgelegt. 6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgelegt.