4 schwerdeführer das Obergericht dafür zu sorgen, dass die Berufungsverhandlung zustande komme sowie um Rücksendung der eingereichten Beschwerdeschrift. 3.3 Insoweit der Beschwerdeführer vorbringt, sein amtlicher Verteidiger habe ihn «ausweichend» und unzureichend verteidigt, ist den Akten nichts Derartiges zu entnehmen. Im Gegenteil, der amtliche Verteidiger hat die für eine sorgfältige Mandatsführung nötigen Handlungen vorgenommen.