dass E.________ nicht Gehilfe gewesen sei. Auch habe ihm sein amtlicher Verteidiger gesagt, er dürfe in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nicht selbst Fragen an den Zeugen E.________ richten. Ferner macht er geltend, er habe seinem amtlichen Verteidiger ein Schreiben über «Lagerung» ausgehändigt, welches dieser jedoch nicht erwähnt habe. Schliesslich ersucht der Be-