Dieser habe offensichtlich kein Interesse an ihm und seinem Fall und habe ihn «ausweichend» und unzureichend verteidigt. Sein amtlicher Verteidiger habe keine Beschwerde gegen die angeordnete Haftverlängerung erhoben resp. kein Haftentlassungsgesuch gestellt und auch nicht reagiert, als die Staatsanwaltschaft gegen das Gesetz verstossen habe. Sofern möglich, wünsche er künftig durch Rechtsanwalt C.________ vertreten zu werden, welcher seine Muttersprache spreche. In der rund 50-seitigen Beschwerdeschrift kritisiert der Beschwerdeführer vorwiegend das Verhalten von Staatsanwalt D.__