Die Staatsanwaltschaft beantragte am 14. Januar 2020 die Abweisung des Gesuchs um Wechsel der amtlichen Verteidigung. 1.3 Mit Verfügung vom 21. Januar 2020 wies das Regionalgericht das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit nicht unterschriebener Eingabe vom 31. Januar 2020 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern. Mit undatiertem Schreiben (eingegangen beim Obergericht am 5. Februar 2020; Poststempel vom 4. Februar 2020) reichte der Beschwerdeführer Ergänzungen nach. Rechtsanwalt Dr. B.________ teilte am 17. Februar 2020 mit, er verzichte auf eine Stellungnahme.