Mit undatierter Eingabe (eingegangen beim Regionalgericht am 31. Dezember 2019) stellte der Beschwerdeführer beim Regionalgericht ein Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung. Rechtsanwalt Dr. B.________ führte in seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2020 aus, wenngleich er die vorgetragene Kritik seines Mandanten aufgrund der getätigten umfangreichen Verteidigungsbemühungen nicht teile, widersetze er sich dem Wunsch seines Mandanten keinesfalls. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 14. Januar 2020 die Abweisung des Gesuchs um Wechsel der amtlichen Verteidigung.