Neu hinzugekommen ist indes der Vorwurf der Brandstiftung, evtl. fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst. Betreffend diesen sind noch weitere Ermittlungen ausstehend. Soweit die Beschwerdeführerin in ihrer persönlichen Eingabe vom 12. November 2020 erwähnt, dass sie noch Termine beim Sozialdienst wahrzunehmen habe, ist ihr entgegenzuhalten, dass Kontakte zum Sozialdienst auch behördlich in die Wege geleitet resp. wahrgenommen werden können. Die Abklärungen beim Sozialdienst sind auch bei Untersuchungshaft der Beschwerdeführerin möglich. 6.3 Ersatzmassnahmen, welche die Wiederholungs- resp.