Die Beschwerdekammer im Strafsachen geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren zügig vorantreiben und so bald als möglich zum Abschluss bringen wird. Soweit die Beschwerdeführerin in ihrer persönlichen Eingabe vom 12. November 2020 eine Beschränkung der Haftdauer bis Mitte Dezember 2020 beantragt, da ihre Kinder im Dezember Geburtstag und Ferien hätten und Weihnachten bevorstehe, vermögen diese Einwände die Verhältnismässigkeit der Verlängerung der Untersuchungshaft um zwei Monate nicht in Frage zu stellen.