Die Verlängerung der Untersuchungshaft um zwei Monate erscheint angesichts des neu hinzugekommenen dringenden Tatverdachts wegen Brandstiftung, evtl. fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst und der insoweit noch ausstehenden Ermittlungshandlungen (insbesondere weitere Befragung der Beschwerdeführerin; parteiöffentliche Befragung von zusätzlichen Auskunftspersonen sowie Schlussbefragung) als verhältnismässig. Die Beschwerdekammer im Strafsachen geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren zügig vorantreiben und so bald als möglich zum Abschluss bringen wird.