Im vorliegenden Strafverfahren zeigte sich die Beschwerdeführerin sehr aufbrausend und drohend (vgl. E. 4.6 hiervor). Gemäss Sammelrapport der Kantonspolizei Bern vom 15. Oktober 2020 S. 7 f. hat sich das Verhalten und die psychische Verfassung der Beschwerdeführerin im Zuge der Ermittlungen eher verschlechtert als verbessert (vgl. auch Protokoll der delegierten Einvernahme vom 18. September 2020; Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 28. September 2020).