Der Deliktsbetrag beläuft sich neu gesamthaft auf ca. CHF 21'000.00 und der Gesamtschaden auf ca. CHF 4'400.00. Das Kriterium der Sicherheitsrelevanz wird damit zusätzlich bestärkt. Entgegen der Auffassung in der Beschwerdeergänzung liegen aufgrund der befürchteten künftigen Delikte nach wie vor konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit Dritter vor. Neu ist auch der dringende Tatverdacht wegen Brandstiftung, evtl. fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu bejahen, mithin wegen eines Deliktes, das die öffentliche Sicherheit in erheblichem Ausmass gefährdet.