Anzeigerapport vom 18. Juni 2020 wegen Drohung, S. 2: «Vor Ort trafen wir auf den Melder, M.________, welcher sichtlich eingeschüchtert wirkte»). Ausserdem konsumierte die Beschwerdeführerin in der Vergangenheit Betäubungsmittel (vgl. den Anzeigerapport vom 2. April 2020, S. 4, wonach der Drogenschnelltest positiv auf die Substanzen Amphetamin und THC ausfiel). Soweit die Beschwerdeführerin vorbringt, sie habe kein Drogenproblem, sondern das Amphetamin sei ihr ärztlich verschrieben worden, ist ihr entgegenzuhalten, dass sie es bislang unterlassen hat, ein entsprechendes Rezept einzureichen.