So bestätigte F.________ anlässlich der delegierten Einvernahme vom 13. November 2020, dass die Beschwerdeführerin die Frau gewesen sein könnte, welche sie gesehen habe (vgl. Z. 90 ff. des Einvernahmeprotokolls). Auch I.________ gab an, dass ihm seine Mutter [F.________] gesagt habe, dass es diese Frau [die Beschwerdeführerin] gewesen sei, welche sie mit dem Velo davonfahren gesehen habe. Sodann beschrieb H.________ an der delegierten Einvernahme vom 17. November 2020 ein leuchtend pink/oranges Fahrrad (vgl. Z. 38 f. des Einvernahmeprotokolls;