- Frau A.________ hat einen Bezug zum Brandobjekt. Sie hat den Schopf während ca. 2-3 Monaten als Lager- und evtl. auch als Schlafplatz benutzt. Sie wurde durch die Anwohner unter Androhung, dass die Polizei zugezogen werden, aus dem Schopf weggewiesen. - I.________ konnte A.________ eindeutig anhand der Fotovorweisung als «Bewohnerin» des Schopfs bezeichnen. - Mehrere Auskunftspersonen gaben ein ähnliches Signalement einer Frau an, welches auf A.________ zutrifft.