4 deponiert haben. Als J.________ und I.________ ihr gesagt hätten, dass sie den Schopf räumen müsse, habe sie dies per Ende Juni gemacht (vgl. delegierte Einvernahme vom 23. Oktober 2020). Gemäss dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 28. September 2020 würden folgende Indizien dafür sprechen, dass die Beschwerdeführerin mit dem Brandausbruch an besagter Örtlichkeit zu tun haben könnte: - Brandstiftung steht gemäss BEX im Vordergrund. Das Objekt ist «stromlos» (keine elektrischen Leitungen / nicht an Stromkreis angeschlossen).