_ habe er sie aufgefordert, den Schopf zu räumen und zu verlassen. Dies habe ihr missfallen. Bei der Fotovorweisung konnte I.________ die Beschwerdeführerin eindeutig als jene Person erkennen, welche sich im Schopf zugezogen habe (vgl. Protokoll der polizeilichen Einvernahme vom 14. August 2020; vgl. auch Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 28. September 2020). Die Beschwerdeführerin bestreitet, etwas mit dem Brand des Schopfs zu tun zu haben. Sie will dort nur ihre Sachen