zehn Einschleichdiebstähle; zwei einfache Diebstähle; ein einfacher Hausfriedensbruch) in Alters- und Pflegeheime, in Einund Mehrfamilienhäuser, in Werkstätte und in ein Café begangen zu haben. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf ca. CHF 21’000.00, der Gesamtschaden auf ca. CHF 4’400.00. Der dringende Tatverdacht gründet insbesondere auf den an den Tatorten teilweise sichergestellten DNA-Spuren, welche der Beschwerdeführerin zugeordnet werden konnten, dem bei resp. auf der Beschwerdeführerin sicherge-