Die Verfahrensleitung verfügte am 20. November 2020, dass die Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger auch für das Beschwerdeverfahren gelte. Am 24. November 2020 reichte die Beschwerdeführerin, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, eine weitere Eingabe ein. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 26. November 2020 auf eine Stellungnahme