Mit Entscheid vom 2. November 2020 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um zwei Monate, d.h. bis am 31. Dezember 2020. Am 6. November 2020 übernahm die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), welche ein Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin wegen Brandstiftung, evtl. fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst eröffnet hatte, das von der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland geführte Strafverfahren. Mit persönlicher Eingabe vom 2. November 2020 erhob die Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts.