337 Z. 107 f.). Von den beiden anderen Beteiligten machte keiner eine weiterführende Teilnahme des Beschuldigten 3 geltend. Der Beschuldigte 2 sagte, soweit er wisse, habe der Beschuldigten 3 «noch geholfen»; den genauen Umfang der Beteiligung kenne er nicht (pag. 300 Z. 73 und pag. 304 Z. 209). Der Beschwerdeführer gab zu Protokoll, wie er mitbekommen habe, sei der Beschuldigte 3 «auch noch dort» gewesen und habe die Pflanzen gegossen und die Lichteinstellungen überwacht (pag. 422 Z. 45 und 425 Z. 161). Beim Aufbau der Anlage habe er nicht geholfen und beim Ernten sei er nicht dabei gewesen (pag. 424 Z. 96 und pag. 427 Z. 209).