1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt eine Verfahren gegen A.________, C.________ (nachfolgend: Beschuldigter 2) und E.________ wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121). Am 29. Oktober 2020 verfügte sie, das Strafverfahren gegen E.________ werde von demjenigen gegen die übrigen beschuldigten Personen getrennt und unter der Verfahrensnummer EO 19 9963 separat weitergeführt. Gleichentags erliess sie einen Strafbefehl gegen E.__