Z. 361, wonach man sich bei solchen Treffen irgendwie halt nicht nach Krankheiten frage). Der ungeschützte Verkehr hat freiwillig stattgefunden, der Beschwerdeführer hat nach eigener Darstellung nicht spiessig sein wollen und hat seine Vernunft ausgeschaltet, als er sich trotz des bekannten Risikos für ungeschützten Sexualverkehr entschieden hat (Konfrontationseinvernahme F.________/Beschwerdeführer vom 2. März 2020 Z. 357 f.).