Er erinnere sich ganz klar, dass sich der Beschuldigte auf den dunkelhäutigen Mann gesetzt habe und zwar ohne Kondom. Er erinnere sich deshalb genau an dieses Detail, weil er in diesem Moment zu sich gesagt habe, «also, wir werden es "ohne" tun oder es besteht zumindest die Möglichkeit» (Konfrontationseinvernahme F.________/E.________ vom 2. März 2020 Z. 131 ff.). Darauf angesprochen, führte der Beschuldigte aus, sich auf den dunkelhäutigen Mann gesetzt zu haben, dieser sei jedoch nicht in ihn eingedrungen (Konfrontationseinvernahme F.________/Beschuldigter vom 2. März 2020 Z. 247 f.). Ausserdem führte E.___