, vom 7. April 2020 ein. Diesem lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte aufgrund einer Ende Oktober 2017 neu diagnostizierten HIV-Infektion seit 27. Oktober 2017 bei ihr in Behandlung sei. Die Ärztin führte weiter aus, dass eine Infektion zu einem früheren Zeitpunkt in keiner ihr bekannten Quelle (Krankengeschichte, Hospitalisationen etc.) dokumentiert sei. Es sei ihre persönliche Überzeugung, dass der Beschuldigte erst zum Zeitpunkt des anonymen Tests im Oktober 2017 von seiner HIV-Infektion erfahren habe.