Ihm waren also die Ansteckungsrisiken bei ungeschütztem Sexualverkehr bekannt. Weshalb der Beschwerdeführer, der sonst angeblich nur geschützten Verkehr praktiziert haben will, gerade bei einem solchen Sextreffen weder auf die Benutzung von Kondomen beharrt noch sich vorab mit den Teilnehmern des Treffens über das Vorhandensein sexuell übertragbarer Krankheiten besprochen hat, erschliesst sich der Kammer nicht. Es scheint eher wahrscheinlich, dass der Beschwerdeführer auch mit weiteren Sexualpartnern ungeschützte Sexualkontakte gehabt hat. Immerhin liess er sich «regelmässig» testen resp. im Frühling 2017 einen HIV-Test durchführen, da er – gemäss seinen Aussagen – immer ein