Mit Blick auf die seit dem fraglichen Treffen bis zu den Einvernahmen verstrichene Zeit (F.________ wurde zwei Jahre nach dem erwähnten Treffen befragt und die Konfrontationseinvernahme fand erst im Jahr 2020 statt) und die Tatsache, dass sich die Beteiligten nicht oder kaum gekannt haben und das Treffen via «Grindr» vereinbart worden ist (App für Mobile Dating, die es schwulen, bisexuellen und transsexuellen Männern ermöglicht, andere Männer in ihrer näheren Umgebung zu lokalisieren und mit ihnen Kontakt aufzunehmen [https://de.wikipedia.org/wiki/Grindr]; Einvernahmeprotokoll des Beschuldigten vom 12. Oktober 2017 Z. 103), wären Erinnerungslücken hin-