Offenkundig seien sämtliche Teilnehmer aufgeschlossen gewesen und hätten alle über ein solides Mass an sexueller Erfahrung verfügt. Inwiefern es vor diesem Hintergrund zu einer asymmetrischen Situation gekommen sein soll, bei welcher der Beschwerdeführer allenfalls vorhandene Risiken nicht im selben Mass hätte überblicken können wie andere Teilnehmer des Treffens, erschliesse sich nicht.