Den Vorwurf, er habe die Mitwirkung verweigert, weise er entschieden zurück. Abgesehen davon rechtfertige sich die Verfahrenseinstellung auch mit Blick auf die Selbstverantwortung des Beschwerdeführers. Im Rahmen des Abends vom 9. Juli 2017 hätten sich vier Männer ohne jegliche Verpflichtung, ohne jeglichen Zwang und ohne jegliches Machtgefälle zu einem unverbindlichen und eigenverantwortlichen Treffen auf Augenhöhe verabredet. Offenkundig seien sämtliche Teilnehmer aufgeschlossen gewesen und hätten alle über ein solides Mass an sexueller Erfahrung verfügt.